Vom Flüchtling zum Pflegeazubi

Lamin Muhammad Manneh beginnt eine Ausbildung zum Altenpfleger im Marcher Seniorenzentrum / Einspruch gegen Abschiebung.
MARCH. Vor rund zwei Jahren war der heute 24-jährige Gambier Lamin Manneh in die Behelfsunterkunft am Sportplatz in Hugstetten gezogen – und damit fast unmittelbar neben das Seniorenzentrum. Bereits nach einem eintägigen Praktikum Mannehs in der Einrichtung stand für Heimleiterin Gabriele Willich fest: "Wir behalten Herrn Manneh – er hat so viel Herz." Nun wurden Wege gesucht, den Flüchtling aus Afrika langfristig ins Heim zu holen, zunächst über den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Weniger einfach gestaltete sich das Organisatorische, denn Lamin Manneh hat lediglich eine Aufenthaltsgestattung und zudem als Gambier keinen Anspruch auf staatlich bezahlte Deutschkurse. Dennoch gelang es, den jungen Mann zunächst für ein Jahr als "Bufdi" im Heim zu beschäftigen. Sprachunterricht organisierte der Helferkreis, namentlich Claudia Probst, bei der Manneh inzwischen auch eine eigene Wohnung bezogen hat, über Ehrenamtliche und Spenden.
Lamin Manneh lacht. Ja, das Sprechen ist noch etwas schwierig, das Verstehen hingegen klappt schon gut – außer beim Dialekt. Nach den zwölf Monaten als "Bufdi" wurde der angehende Altenpfleger über den Ende 2015 ins Leben gerufenen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (BFDmF) weiter beschäftigt.
Die deutsche Sprache muss sitzen
Diese Maßnahme lief Ende Februar aus, jedoch stand da bereits fest, dass das DRK den Gambier zum Altenpflegehelfer ausbilden würde. Der Vertrag für den Ausbildungsbeginn am 1. April war quasi schon gedruckt. "Dann kam der Abschiebebescheid", berichtet Claudia Probst. Innerhalb von 30 Tagen, so die Nachricht, müsse Manneh das Land verlassen. "Völlig unverständlich", so Probst und Willich. Erstere wendete sich an das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebung (Saga), das die notwendigen rechtlichen Schritte einleitete und Widerspruch gegen den Bescheid einlegte. Letztere war weiter entschlossen, Lamin Manneh auszubilden. Allerdings schützt in der Regel nur eine dreijährige Ausbildung vor der Abschiebung. Und so wurde aus dem Angebot, die zwölfmonatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer zu machen, kurzerhand jenes, in 36 Monaten Fachkraft für Altenpflege zu werden.
So könnte die "3 + 2-Regelung" greifen, die vorsieht, dass Auszubildende während ihrer dreijährigen Lehrzeit und einer anschließenden zweijährigen Beschäftigung nicht abgeschoben werden dürfen. "Dieser Weg ist nicht die Regel", betont Ursula Schneider vom DRK-Kreisverband. Denn die Ausbildung ist anspruchsvoll – insbesondere für jemanden, der die deutsche Sprache erst erlernen muss. Um Altenpflegefachkraft zu werden, ist das hohe Sprachniveau B 2 erforderlich. Für Lamin Muhammed Manneh heißt es nun also Büffeln. Neben dem intensiven Erlernen der Pflegetätigkeit, dem Einschätzen von Krankheitsbildern und dem Einleiten entsprechender Maßnahmen muss die deutsche Sprache sitzen – und das in einer Prüfung auch nachgewiesen werden. Dialekt allerdings wird nicht verlangt.