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26. März 2009

"Die Flut der Werbeanrufe wird bleiben"

BZ-INTERVIEW mit Helke Heidemann-Peuser

  1. H. Heidemann-Peuser Foto: PRIVAT

BERLIN. Die Große Koalition unternimmt nach Ansicht des Verbands der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) zu wenig gegen unlautere Telefonwerbung. Mit VZBV-Referatsleiterin Helke Heidemann-Peuser sprach Bernhard Walker.

BZ: Union und SPD wollen heute ein Gesetz verabschieden, das die Bürger besser vor unlauterer Telefonwerbung schützen soll. Wie häufig kommt die denn vor?
Heidemann-Peuser: Mir liegt eine Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung vor, die allein für das erste Quartal des Jahres 2006 mehr als 82 Millionen solcher Anrufe ausweist. Das bedeutet, dass jeder Bürger im Schnitt viermal im Jahr solche Anrufe erhält. Und gerade ältere Menschen werden bedrängt, rasch einen Vertrag abzuschließen. Auf die Schnelle können viele dann gar nicht überblicken, worum es geht. So entsteht der inzwischen ja vielfach in den Medien geschilderte Fall, bei dem einer alten Dame, die keinen Computer besaß, ein DSL-Telefonanschluss mitsamt Flatrate untergeschoben wurde.
BZ: Wird das Gesetz die Flut der Anrufe tatsächlich abstellen?

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Heidemann-Peuser: Leider nein. Es finden sich dort zwar Änderungen, die aus Sicht des Verbraucherschutzes sehr zu begrüßen sind. So wird ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro angedroht, wenn ein Unternehmen unlautere Telefonwerbung betreibt. Geldbußen sind auch vorgesehen, wenn ein Unternehmen einen Werbeanruf tätigt, ohne dass der Angerufene die Rufnummer erkennen kann. Diese so genannte Rufnummerunterdrückung war ja der Grund, warum viele Kunden gar nicht wussten, mit wem sie es zu tun haben und gegen wen sie eine Beschwerde richten sollten. Aber diese Verbesserungen führen nicht zum Ziel.
BZ: Was fehlt aus Ihrer Sicht?
Heidemann-Peuser: Ein Anbieter kann weiterhin während eines unerlaubten Anrufs Verträge mit Verbrauchern schließen. Zwar baut das Gesetz die Widerrufsrechte des Kunden aus. Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich aber nur abstellen, wenn der Gesetzgeber weiter geht: Er muss bestimmen, dass ein Vertrag, der bei einem unerlaubten Anruf abgeschlossen wird, nur dann wirksam wird, wenn der Verbraucher dies schriftlich bestätigt. Es fehlt auch eine Klarstellung, die wichtig wäre – die Klarstellung, dass jemand nicht allein dadurch in Telefonwerbung einwilligt, dass dies irgendwo im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.

Autor: bwa