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25. September 2010

"Es wird Überraschungen geben"

BZ-INTERVIEW mit dem Buback-Anwalt Ulrich Endres über den Prozess gegen Verena Becker.

  1. Ulrich Endres Foto: DPA

FREIBURG. Am 30. September beginnt in Stuttgart der Prozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker. Sie soll 1977 an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen sein. Christian Rath sprach mit dem Frankfurter Anwalt Ulrich Endres (65), der Michael Buback, den Sohn des Opfers, vertritt.

BZ: Herr Endres, warum hat sich Michael Buback nun doch zur Nebenklage entschlossen? Hat er andere Interessen als die Bundesanwaltschaft?
Endres: Wenn es die eigenständige Nebenklage noch nicht gäbe, müsste sie für diesen Fall erfunden werden. Die Bundesanwaltschaft wollte diesen Prozess lange nicht, aber Herr Buback hat unermüdlich nachgeforscht. Erst unter diesem Druck hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Verena Becker erhoben – dann allerdings nur wegen diffuser Tatbeiträge, während Herr Buback es für wahrscheinlich hält, dass Verena Becker seinen Vater sogar erschossen hat.
BZ: Wollen Sie das gesamte Beweisprogramm aus Herrn Bubacks Buch "Der Zweite Tod meines Vaters" abarbeiten?

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Endres: Selbstverständlich. Herr Buback hat mit naturwissenschaftlicher Akribie Beweise zusammengestellt, die darauf hindeuten, dass Verena Becker die Schützin war.
BZ: Die Erinnerung von Zeugen könnte nach 33 Jahren nicht mehr gut sein.
Endres: Wir haben auch viele Sachbeweise: DNA-Spuren, Haarspuren und die Tatwaffe, die sich in Beckers Gepäck befand, als sie festgenommen wurde.
BZ: Wollen Sie auch ehemalige RAF-Angehörige vorladen lassen?
Endres: Gut möglich. Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt wurden wegen des Anschlags ja bereits verurteilt. Sie dürften heute kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr haben.
BZ: Michael Buback geht ja davon aus, dass es bei den Sicherheitsbehörden eine schützende Hand über Verena Becker gab. Glauben Sie das auch?
Endres: Wenn Sie mich vor ein paar Monaten gefragt hätten, hätte ich gesagt, ich leide nicht an Verfolgungswahn, in diesem Land ist so etwas nicht möglich. Aber jetzt nach der Akteneinsicht kann ich eine Deckung leider nicht mehr ausschließen.
BZ: Welche Akten haben Sie eingesehen?
Endres: Die Verfassungsschutzakten über Frau Becker. Vermutlich wird über deren Inhalt auch im Prozess nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
BZ: Michael Buback geht davon aus, dass Verena Becker schon 1977 kurz nach der Tat gedeckt wurde. Mit dem Verfassungsschutz hat sie aber erst 1980 in der Haft Kontakt aufgenommen. Wie passt das zusammen?
Endres: Sie müssen dem Verfassungsschutz ja nicht alles glauben. Betrachten Sie doch mal die Gesamtumstände, insbesondere die Tatsache, dass trotz erheblicher Hinweise auf eine Tatbeteiligung gegen Frau Becker 1977 keine Anklage wegen des Anschlags erhoben wurde. Da erscheint der Gedanke nicht absurd, dass schon damals eine schützende Hand über sie gehalten wurde.
BZ: Das hieße ja, dass der RAF-Anschlag auf den Generalbundesanwalt unter den Augen dieser schützenden Hand vorbereitet wurde, womöglich mit deren Wissen.
Endres: Herr Professor Buback kann das nicht ausschließen. Letzteres wäre sicher der Gau für die Bundesrepublik. Aber darüber werden wir ausführlich im Prozess sprechen, da wird es noch einige Überraschungen geben.
BZ: Kann sich Michael Buback auch vorstellen, dass Verena Becker nicht die Schützin war?
Endres: Natürlich. Herr Buback hat sich doch nicht verrannt. Er will nur wissen, wer seinen Vater erschossen hat.

Autor: cra