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06. Oktober 2010 19:35 Uhr

Kirchenrecht

Katholisch ohne Kirchensteuer – Präzedenzfall in Bayern

Er zahlt keine Kirchensteuer und bleibt dennoch katholisch: Im Streit mit einem beim Standesamt ausgetretenen Bayern hat die Kirche die fällige Exkommunikation zurückgezogen – die Bischöfe fürchten das Votum des Vatikans.

  1. Katholisch sein, ohne Kirchensteuer zu bezahlen – ist das möglich? Foto: Alexander Heimann

Andreas Janker hatte an seiner Kirche nicht mehr auszusetzen als andere Katholiken auch – bis seine demenzkranke Mutter ins Krankenhaus musste. Dort kam es zu Verwicklungen, in deren Folge er Ansprüche an die Versicherung der Klinik erhob – und die Ecclesia GmbH als Schadensbearbeiter kennenlernte.

Die von der evangelischen Kirche, dem deutschen Caritasverband und dem Diakonischen Werk getragene Firma gehört mit 1200 Mitarbeitern zu den größten Versicherungsmaklern Deutschlands. Vom Umgang mit dem Fall seiner Mutter war Janker schockiert – er wollte fortan nicht noch mit seiner Kirchensteuer dazu beitragen, dass Geschädigte um ihr Recht auf Schadensersatz gebracht werden.

Der Gang zum Meldeamt reicht nicht

Janker fragte sich, warum man in Deutschland über sein Kirchgeld nicht, wie in den meisten anderen Ländern, selbst bestimmen kann. Das Besondere: Weil die Kirche hierzulande den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts genießt, darf sie nicht nu r Steuern erheben, sondern sie auch vom Staat eintreiben lassen. Wer das nicht will, muss beim Standesamt seinen Austritt erklären – und wird dafür exkommuniziert. Janker las vom Fall des emeritierten Badener Kirchenrechtlers Hartmut Zapp, der schon länger die These verficht, dass diese Praxis Vorgaben aus dem Vatikan widerspricht: Die vom Papst approbierten Normen des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte von 2006 fordern für eine Exkommunikation viel schwerere Delikte.

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Rom zufolge setzt ein gültiger Abfall vom Katholizismus eine innere Entscheidung voraus, die von einer kirchlichen Autorität angenommen wird. Die Entscheidung muss zentrale Bande der Gemeinschaft betreffen: Glaube, Sakramente, pastorale Leitung. Ein Austrittsakt "im meldeamtlichen Sinn" kann dagegen "aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls (. . .) konstituieren, weil der Wille zum Verbleib in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte."

So fühlte auch Janker. Am 17. Dezember 2009 formulierte er, wie Zapp zuvor in Staufen, beim Standesamt Altomünster seinen Austritt aus der "Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche". Beide Standesämter akzeptierten das. Die zuständigen Bischöfe aber gingen unterschiedlich mit dem Fall um.

Einspruch gegen die Exkommunikation

In Freiburg ließ man sich auf innerkirchliche Diskussionen gar nicht ein, sondern focht die Entscheidung des Staufener Standesamtes an: Das Gesetz in Baden-Württemberg verbiete Einschränkungen und Zusätze, daher sei ein Austritt nur aus der "Körperschaft" einfach unwirksam. Zur entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist noch eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig.

Das Ordinariat Regensburg vermerkte dagegen Jankers Erklärung als normalen Austritt in seinem Taufbuch – er war exkommuniziert. Dagegen erhob er Einspruch: Er sei weder vom Glauben noch von den Sakramenten oder der pastoralen Leitung abgefallen, auch spende er – wie es etwa in Italien üblich ist – anstelle der Kirchensteuer anderweitig Geld. Janker bat um Löschung des Eintrags und ging, als nichts half, bis nach Rom.

Scheingefechte statt echter Klärung

Am 5. August erhielt er Antwort vom Präsidenten des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte, Erzbischof Francesco Coccopalmerio. Der stellte fest, dass die bisherigen Erklärungen der deutschen Bischöfe, die an der automatischen Exkommunikation festhalten, keine Kirchenrechtskraft besitzen. Er betonte dafür, dass die Kriterien des römischen Schreibens von 2006 "für alle Nationen" gelten, "darunter auch Deutschland". Das Schreiben liegt der Badischen Zeitung vor. Janker hat mit Unterstützung von Fachleuten auch die Bischofskongregation und das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur eingeschaltet – und die deutschen Bischöfe fürchten, ein finaler Schiedsspruch aus Rom könnte das ganze hiesige System ins Wanken bringen. In letzter Minute hat man sich deshalb nun wohl auch in Regensburg auf die Freiburger Strategie besonnen: Am 28. September ließ Generalvikar Michael Fuchs Andreas Janker wissen, der Eintrag im Taufbuch werde doch gelöscht, die Austrittserklärung sei von Anfang an unwirksam gewesen.

Es wird also ein weiteres Scheingefecht darum geben, ob Körperschaft des öffentlichen Rechts eine zulässige Bezeichnung ist – wobei die bayrischen Gesetzestexte anders lauten als die baden-württembergischen. Auf dem Standesamt Altomünster war man sich gestern keiner Schuld bewusst. Bis auf Weiteres ist Andreas Janker deshalb ein Katholik, der keine Kirchensteuer bezahlt. Womöglich kommt dieser Präzedenzfall die deutschen Bischöfe im Zweifel sogar billiger als eine echte Klärung der Frage, ob Steuer und Exkommunikation in der Kirche verknüpft sein dürfen. Auf Dauer wird man aber mit der Tatsache umgehen müssen, dass Rom wohl längst entschieden hat – gegen die deutsche Praxis.

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Autor: Jens Schmitz