Medien dürfen die Namen von Straftätern grundsätzlich nennen – es gibt aber wichtige Ausnahmen von dieser Regel.
Der Fall war spektakulär. Ein ehemaliger Fußballprofi hatte eine Domina, die er regelmäßig besuchte, vergewaltigt. Das Landgericht Köln verurteilte ihn letztlich zu dreieinhalb Jahren Haft. Am Tag der Verurteilung berichtete ...