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28. August 2009

Einfache Steuer für Grenzgänger

Urteil gilt nicht für die Schweiz

FREIBURG (rü). Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Grenzgängern nach Frankreich hat für in der Schweiz arbeitende Grenzgänger keine Bedeutung. Die gesetzliche Altersvorsorge in der Schweiz (AHV) wird in Deutschland so besteuert wie die deutsche gesetzliche Altersversorgung. Eine Doppelbesteuerung erfolgt nicht – im Gegensatz zu Frankreich – wie Michael Grepl vom Stuttgarter Finanzministerium sagte.

Interessenvertreter von Grenzgängern kritisieren jedoch, dass die Altersvorsorge über die Schweizer Pensionskasse genauso steuelich behandelt wird die deutsche gesetzliche Altersvorsorge, obwohl diese eher einer betrieblichen und teilweise privaten Altersvorsorge entspreche. Susanne Heitzler von der IG Grenzgänger sagte, dies sei erst seit Anfang 2005 der Fall. Vorher sei die Pensionskasse von den deutschen Steuerbehörden differenzierter und damit korrekter gesehen worden. Die derzeitige Praxis benachteilige Grenzgänger.

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Autor: rü