Das geplante Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz bringt nicht nur Verbesserungen für die Beschäftigten, sondern in Teilen auch für die Arbeitgeber. Offiziell heißt es zwar, das geplante Gesetz solle Bespitzelungen im Betrieb verhindern.
Teilweise werden diese aber erst ermöglicht. Der Gesetzentwurf will das Kabinett am morgigen Mittwoch auf den Weg bringen.
Bisher beruht der Datenschutz für Arbeitnehmer im wesentlichen auf Urteilen des Bundesarbeitsgerichts ...