Nun entscheidet der Arbeitsrichter, ob die Kündigung rechtens war
Eine Verkäuferin erwehrt sich des Verdachts, sich aus der Ladenkasse ihres Arbeitgebers bedient zu haben / Geschäftsleitung will von einer Einigung nichts wissen.
Eine Verkäuferin erwehrt sich des Verdachts, sich aus der Ladenkasse ihres Arbeitgebers bedient zu haben / Geschäftsleitung will von einer Einigung nichts wissen.
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