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Kritische Fragen zur Verträglichkeit

Ralf Burgmaier

Von

Mi, 05. April 2017

Offenburg

Die Normenkontrollklage Offenburger Einzelhändler gegen das Einkaufsquartier Rée-Carré ist in Mannheim verhandelt worden.

Kläger und Beklagte: Willi Wetzel und ...ein als Vertreter der Stadt (rechts).   | Foto: Ralf Burgmaier
Kläger und Beklagte: Willi Wetzel und Ute Grimm (links) sowie Oliver Martini und Leon Feuerstein als Vertreter der Stadt (rechts). Foto: Ralf Burgmaier

OFFENBURG. Der Senat hat sich die Argumente für und wider das Einkaufsquartier Rée-Carré angehört. Der Senatsvorsitzende hat mitdiskutiert und dabei Tendenzen erkennen lassen. Vor dem 3. Senat des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist am Dienstag die Normenkontrollklage von Einzelhändlern gegen das geplante Rée-Carré verhandelt worden. Der Senatsvorsitzende hakte vor allem in einem Punkt kritisch nach.

Nur betroffene Personen können auf dem Weg der Normenkontrollklage gegen den vom Offenburger Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan nördliche Innenstadt vorgehen. Deshalb saßen Ute Grimm (Sport-Grimm, Hauptstraße 60) und Willi Wetzel als Miteigentümer des Ladengeschäfts im Erdgeschoss der Lange Straße 10 neben ihrem Anwalt ...

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