Mindestalter, Akkordarbeit, Ruhepausen, Schutzausrüstung: Wenn junge Menschen in den Ferien Jobs annehmen, gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt das Landratsamt Ortenaukreis.
In der Ferienzeit vergeben Betriebe gerne Ferienjobs an Jugendliche, um die urlaubsbedingten Personalengpässe abzufedern. Gleichzeitig nutzen viele Jugendliche gerne diese Zeit, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste Erfahrungen ...