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Bei Ferienjobs muss der Jugendarbeitsschutz beachtet werden

  • Fr, 10. August 2018, 10:31 Uhr
    Beruf & Karriere

Mindestalter, Akkordarbeit, Ruhepausen, Schutzausrüstung: Wenn junge Menschen in den Ferien Jobs annehmen, gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt das Landratsamt Ortenaukreis.

Das Bedienen in der Sommergastronomie zählt nicht zu den leichten Tätigkeiten.  | Foto: dpa
Das Bedienen in der Sommergastronomie zählt nicht zu den leichten Tätigkeiten. Foto: dpa
In der Ferienzeit vergeben Betriebe gerne Ferienjobs an Jugendliche, um die urlaubsbedingten Personalengpässe abzufedern. Gleichzeitig nutzen viele Jugendliche gerne diese Zeit, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste Erfahrungen ...

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