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22. November 2008
Beim Wohnen den Geldbeutel schonen
Für Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungen zu erschwinglichen Preisen suchen, bietet die Stadt einige Hilfen / Von Thomas Jäger
1. Billige Wohnung finden
»
Wer in eine geförderte und deshalb verbilligte Sozialwohnung einziehen will, braucht zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Den gibt es in Freiburg im Amt für Wohnraumversorgung, Auf den Zinnen 1, 0761 / 3201. Für eine vierköpfige Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern ist Voraussetzung, dass das Bruttoeinkommen der Familie pro Jahr nicht mehr als 45 000 Euro beträgt (entspricht 3750 Euro im Monat). Für einen Alleinstehenden liegt die Grenze bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 19 000 Euro (etwa 1600 Euro im Monat). Bezieher von Arbeitslosengeld II oder ähnlichen staatlichen Transferleistungen haben auf jeden Fall Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, sie müssen ihn aber eigens beantragen. Für den Besuch beim Amt reicht es, die Einkommensnachweise mitzubringen, der Antrag wird dann gemeinsam am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben. Den Wohnberechtigungsschein kann man in der Regel sofort mitnehmen. Er gilt maximal für ein Jahr. Wenn man einmal in eine Sozialwohnung eingezogen ist, braucht man keinen neuen Wohnberechtigungsschein mehr. Die "Fehlbelegungsabgabe" (für Menschen, die eigentlich zu viel verdienen, um in einer Sozialwohnung zu wohnen), gibt es seit Anfang 2008 nicht mehr. 2007 sind in Freiburg 1702 Wohnberechtigungsscheine ausgegeben worden.
» Sozialwohnung finden:
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»Notfallkartei:
Für besonders dringende Fälle von Wohnungssuchenden gibt es beim Amt für Wohnraumversorgung eine Notfallkartei. Die Aufnahme kann mit dem Wohnberechtigungsschein beantragt werden. In die Kartei werden zum Beispiel Menschen aufgenommen, deren Wohnung zu klein ist (weil die Familie gewachsen ist) oder zu teuer (nach den Regeln für die Kostenübernahme nach Hartz IV), oder die ihre bisherige Wohnung wegen einer Räumungsklage verlassen müssen. In die Notfallkartei kommt aber nur, wer schon mindestens zwei Jahre in Freiburg lebt. Die Stadt hat für rund 2800 Sozialwohnungen sowie für weitere rund 6000 günstige Wohnungen, die entweder der Stadt selbst oder der Stadtbau GmbH gehören, so genannte Benennungsrechte: Wenn eine dieser Wohnungen frei wird, muss der Vermieter das dem Amt für Wohnraumversorgung melden. Dieses informiert dann jeweils mehrere Wohnungssuchende aus der Notfallkartei und bittet um Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Kommt kein Vertrag zustande, wird eine neue Gruppe von Wohnungssuchenden informiert. Die Notfallkartei umfasst derzeit knapp unter 1000 Fälle, in den 1990er Jahren waren es auch schon mal deutlich mehr. Die längste Wartezeit – im Durchschnitt deutlich mehr als ein Jahr – gibt es bei Ein-Personen-Haushalten und bei Familien mit fünf Mitgliedern oder mehr. Bei Zwei- bis Vier-Personen-Haushalten liegt die Wartezeit im Schnitt bei einem halben Jahr.
2. Die Miete finanzieren
»Hartz IV-Empfänger:
Für Menschen, die Leistungen nach den so genannten "Hartz IV"-Gesetzen erhalten – also zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter – rechnet die Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Stadtverwaltung und Arbeitsagentur aus, wie teuer die Wohnung jeweils sein darf. So hat ein Alleinstehender Anspruch auf eine 45 Quadratmeter große Wohnung, die maximal 290 Euro Kaltmiete kosten darf (6,46 pro Quadratmeter). Für eine vierköpfige Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern ist eine 90-Quadratmeter-Wohnung für maximal 506 Euro vorgesehen (5,62 Euro pro Quadratmeter). Zudem werden Betriebskosten – vor allem Heizkosten – erstattet, soweit sie von Amts wegen als angemessen gelten. Die Kosten der Unterkunft werden von den Kommunen getragen, 32 Prozent davon bekommen sie vom Bund erstattet. Die Mietübernahme gibt es zusätzlich zu den Regelsätzen für den allgemeinen Lebensunterhalt (Alleinstehender: 351 Euro, Familie: 1053 Euro). Wer für das gleiche Geld eine größere Wohnung findet, darf diese ebenso nutzen wie jemand, der zwar einen höheren Quadratmeterpreis zahlt, das aber durch geringere Größe ausgleicht. Mieter, deren Wohnung teurer ist, bekommen eine Übergangszeit von sechs Monaten eingeräumt, sich etwas Billigeres zu suchen oder einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. Ansonsten müssen sie sich die Differenz von ihrem Regelsatz absparen.
»Wohngeld:
Wohngeld können Einzelpersonen, Paare (auch eingetragene Lebenspartnerschaften) oder Familien erhalten, die ein geringes Einkommen haben – aber nur, wenn sie keine Leistungen nach Hartz IV beziehen. Die Einkommensgrenzen liegen in etwa bei einem Monatseinkommen von 1300 Euro brutto für einen Alleinlebenden und bei 2700 Euro brutto für eine vierköpfige Familie. Wie viel Wohngeld dann gezahlt wird, hängt vom tatsächlichen Einkommen, der Miethöhe und der Zahl der Personen im Haushalt ab. Die Miete wird nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen gefördert, die aber zum Jahreswechsel deutlich angehoben werden. Bei Einzelpersonen erhöht sich das maximal mögliche Wohngeld von 303 auf 348 Euro pro Monat, bei einer vierköpfigen Familie von 514 auf 639 Euro. Ende 2007 gab es in Freiburg 2400 Wohngeldbezieher, die 4,1 Millionen Euro Wohngeld erhielten (im Schnitt 140 Euro pro Monat). Durch die neuen Regeln wird die Zahl der Wohngeldbezieher wohl auf 4500 steigen, die Durchschnittssumme auf 220 Euro. Das Wohngeld wird bei der Stadtverwaltung beantragt (Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 1. Stock, 0761 / 201-5480) und vom Land ausbezahlt.
Autor: Thomas Jäger
