Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

17. August 2012

Recht

Schadensersatz wegen Evakuierung vor Waldbrand?

Evakuierte Urlauber haben wegen Waldbränden kein Recht auf Schadenersatz.

  1. Eine alptraumhafte Szenerie mit ratlosen Feuerwehrmännern: Das Feuer bahnt sich bei Alicante seinen Weg. Foto: AFP

Waldbrände sind derzeit das beherrschende Thema im Süden Europas. In Kroatien wüten die heftigsten Feuer seit zehn Jahren, in Spanien erlagen zwei Männer ihren Verletzungen bei dem Versuch, einen Brand in der Provinz Alicante in den Griff zu bekommen. Spanien und Kroatien sind beliebte Urlaubsziele vieler Deutscher, die gerade ihren Jahresurlaub verbringen. Wie sollen sie sich verhalten? Abreisen? Ausharren?

"Wenn Pauschalreisende wegen Waldbränden evakuiert werden müssen, steht ihnen in der Regel kein Schadenersatz für vertanen Urlaub zu", sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Chancen auf einen finanziellen Ausgleich hätten sie nur, wenn der Reiseveranstalter sich nicht ausreichend um die Urlauber gekümmert hat.

Ist eine Evakuierung notwendig, hat der Veranstalter nach den Worten von Fischer-Volk ein sogenanntes Dispositionsrecht. Er darf Urlauber zum Beispiel in einem Nachbarort unterbringen oder nach Hause fliegen. Betroffene müssten eine andere Unterbringung akzeptieren, wenn es sich um eine vergleichbare Ersatzunterkunft handelt. Nur wenn die Gegebenheiten zu stark vom gebuchten Hotel abweichen, dürften Reisende sofort den Vertrag kündigen. "Habe ich zum Beispiel Tauchurlaub in einem Hotel direkt am Strand gebucht und werde nun in einem Hotel mitten in den Bergen untergebracht, muss ich das nicht akzeptieren", sagt Fischer-Volk.

Werbung


Kündigt der Reiseveranstalter den Vertrag und fliegt den Urlauber nach Hause, teilen sich beide Seiten eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport. Sind dabei zusätzliche Hotelaufenthalte nötig, hat der Urlauber diese Mehrkosten zu tragen.

Stehen Urlauber unmittelbar vor einer Reise, sollten sie sich laut Fischer-Volk an ihren Veranstalter wenden und die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes verfolgen. Gibt es Waldbrände im oder am Urlaubsort, können sowohl Urlauber als auch Reiseveranstalter mit Verweis auf höhere Gewalt den Vertrag kündigen. Der Reisepreis wird dann zurückerstattet. "Dagegen gibt es auch in diesem Fall keinen Schadenersatz wegen vertanem Urlaub, eben weil es sich um höhere Gewalt handelt", sagt Fischer-Volk. Ist die Region nicht direkt betroffen, haben Urlauber kein Anrecht darauf, die Reise kostenlos zu stornieren. Sie könnten höchstens ihren Reiseveranstalter bitten, sie auf eine andere Region umzubuchen.

Weitere Infos im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de

Autor: dpa


0 Kommentare

Damit Sie Artikel auf badische-zeitung.de kommentieren können, müssen Sie sich bitte einmalig bei Meine BZ registrieren. Bitte beachten Sie unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.



Weitere Artikel: Reise