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31. Juli 2010
Gemeinderat verabschiedet Schlichtungsordnung
Ein Einstieg zur Schadensregulierung / Das Land Baden-Württemberg gehört nicht zu den Vertragspartnern.
STAUFEN. Die Hebungsgeschwindigkeit in Staufen geht zurück, wenn auch langsam. Diese Erkenntnis erbrachte die jüngste Messrunde, teilte Bauamtsleiterin Martina Schlatter dem Staufener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit. Die Reduzierung der Hebegeschwindigkeit betrage demnach 16 Prozent.
Gute Nachrichten hatte auch Bürgermeister Michael Benitz. Demnach seien auch kommunale Spitzenverbände bereit, sich finanziell an der Sanierung der betroffenen Gebäude zu beteiligen. "Die Signale waren eindeutig", gab sich der Bürgermeister zuversichtlich. Mehr als vier Millionen Euro habe die Stadt Staufen zwischenzeitlich ausgegeben. Und damit ging es fast nahtlos zum nächsten Tagesordnungspunkt über, der die Verabschiedung der Schlichtungsordnung für die Schlichtungsstelle zum Inhalt hatte.
Dieser Vertrag sei der Einstieg zur Schadensregulierung außerhalb der Gerichte, betonte Benitz. Die Schlichtungsordnung regelt detailliert die Sofortmaßnahmen, was die Geländehebungs- und Geländeverschiebungsschäden im Stadtgebiet der Stadt Staufen betrifft. Mit der Verabschiedung der Schlichtungsordnung könne die Schlichtungsstelle ihre Arbeit nach den Ferien aufnehmen, so Benitz. Die endgültige Schadensregelung hingegen ist nicht Gegenstand dieser Schlichtungsordnung, da angesichts der andauernden Hebungen eine abschließende Beseitigung der Schäden noch nicht möglich ist.
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Auf wenig Begeisterung im Gremium stieß allerdings der Fakt, dass das Land Baden-Württemberg nicht zu den Vertragspartnern – die Stadt Staufen und die "Interessengemeinschaft der Riss-Geschädigten (IGR) – gehört.
So sah Ulrich Wüst (ULS) den Bürgermeister schon als ständigen Bittsteller nach Stuttgart reisen, um an Geld für die Schadensregulierung zu kommen. "Damit können wir uns nicht zufrieden geben." Es mache keinen Sinn, ein Muskelspiel mit dem Land zu veranstalten, beschied ihm Benitz. "Diese Muskeln haben wir nicht." Es gebe keine Alternativen.
Auch Thomas Mengel (SPD) bezeichnete es als riesige Enttäuschung, dass das Land nicht bereit war, als Vertragspartner zu fungieren. Helmut Zimmermann (FW) nahm die fehlende Unterschrift des Landes gelassener. "Die Schlichtungsordnung ist ein positives Signal für die Bürger." Und auf der Ebene solle man weiter machen, gab ihm Klaus Natterer (CDU) Recht. Schließlich habe das Land kein Füllhorn, das es über der Fauststadt ausschütten könne.
"Mehr war nicht drin", fasste Clemens Oberle, Geschäftsführer der IGR, die Situation zusammen, der es ebenfalls lieber gesehen hätte, wenn das Land mit im Boot gewesen wäre.
"Baden-Württemberg wird uns nicht im Stich lassen", gab sich Benitz zuversichtlich. Denn wenn die Stadtkassen Staufens endgültig leer wären, müsse es sowieso in die Bresche springen, beruhigte er das Gremium, das die Schlichtungsordnung einstimmig verabschiedete.
Autor: Ute Wehrle
