11. November 2009
Als Kunstkäufer will sich das Land zurückhalten
STUTTGART. Nach einer Inspektion steht jetzt fest: Die Handschrift "Ptolemaeus Cosmographia" ist auf Schloss Wolfegg. Ob noch oder wieder, bleibt offen. Doch solche Zweifelsfälle soll es in Zukunft nicht mehr geben. Denn um den Verkauf von wertvollen Kulturgütern in Privatbesitz besser zu kontrollieren und zu managen, ruft die Landesregierung ein neues Expertengremium ins Leben.
Am Dienstag durften ein Beamter des Wissenschaftsressorts und ein Sachverständiger Kulturgüter inspizieren, die dem oberschwäbischen Adelshaus Waldburg-Wolfegg gehören, aber nur mit Einverständnis des Landes verkauft werden dürfen. Dabei hätten sie die wertvolle Handschrift "Ptolemaeus Cosmographia" aus dem Jahr 1468 "wohlbehalten angetroffen", berichtete Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Die Experten hätten das Kulturgut auch wiedererkennen können, da sie es im Dezember schon einmal inspiziert hätten.
Die Botschaft, dass alles mit rechten Dingen zugehe, war mit Bedacht gesetzt. Der im Ministerium schriftlich hinterlegte Verdacht, das Adelshaus habe diese Handschrift am Land vorbei verkauft, sollte auf diese Weise aus der Welt geschafft werden. Schließlich verhandeln beide Seiten derzeit über verschiedene Kulturgüter in Waldburg-Wolfegg’schem Besitz – auch wenn sich beide Seiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einig sind. Trotz der gestrigen Klarstellung bleibt offen, ob die "Cosmographia" tatsächlich die ganze Zeit über auf Schloss Wolfegg gewesen ist. Nach Informationen der Badischen Zeitung hat das Fürstenhaus der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei deren letzten Visite im Sommer die Handschrift nicht vorgelegt – wie schon bei einem früheren Besuch. Das hatte den Verdacht aufkommen lassen, das Buch sei schon veräußert, zumal das Adelshaus für den Verkauf der Weltkarte des Freiburger Kartographen Waldseemüller (und nicht, wie gestern fälschlich angegeben, Waldmüller) 2001 und des mittelalterlichen Wolfegger Hausbuchs 2008 erst nachträglich die Erlaubnis eingeholt hatte.
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In der Kabinettsvorlage hieß es vieldeutig, für die "Cosmographia" solle es einen Käufer geben. Frankenberg sagte, das Land werde sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen; ein Verkauf der Handschrift an einen Privatmann werde wohl unter Auflagen genehmigt. Dies dürfte erklären, warum das Ministerium um Konsens mit dem Fürstenhaus bemüht ist und dessen Weigerung, mit dem Denkmalschutz zu kooperieren, tief hängt. Es reiche, wenn das Adelshaus dem Ministerium Zugang zu den wertvollen Kulturgütern gewähre, so Frankenberg.
Beim Umgang mit Kulturgütern lässt sich das Land künftig von einem neuen Expertengremium beraten. Die Kommission solle die "Kardinalfrage" lösen, ob das Land im jeweiligen Fall sein Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt, sagte der Minister. Denn das Land habe nicht die finanziellen Spielräume, alle Kulturgüter zu erwerben, die ihm angeboten werden. Für zwei der Werkstatt von Hans Multscher zugeschriebene spätgotische Altarbilder habe man aber einen Sponsor gefunden. "Aller Voraussicht nach werden die Multscher-Tafeln weiter als Leihgabe in Ulm sein, aber von einem anderen Besitzer", sagte Frankenberg.
Autor: Raimund Weible und Roland Muschel





