Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
06. August 2009
Claassen kämpft um sein Übergangsgeld
Ex-Chef klagt gegen EnBW
STUTTGART. Utz Claassen zieht gegen seinen alten Arbeitgeber vor Gericht. Der ehemalige EnBW-Chef will heute vor dem Landgericht Karlsruhe sein vom Unternehmen gestopptes jährliches Übergangsgeld einklagen. Dem 46-Jährigen geht es auch um Grundsätzliches, nämlich Vertragstreue. Claassen pocht darauf, weiterhin jährlich, wie bei seinem Ausscheiden vereinbart, 398 000 Euro Übergangsgeld bis zum Erreichen des Ruhestands mit 63 Jahren zu erhalten. Im Dezember 2008 hatte der Personalausschuss des EnBW-Aufsichtsrats einstimmig die Auszahlung mit dem Hinweis auf unbekannte andere Einnahmen Claassens gestoppt.
Im seit 2003 gültigen Anstellungsvertrag hatten die EnBW-Verantwortlichen dem Drängen Claassens, dem Kenner ein hochentwickeltes Versorgungsbedürfnis attestieren, nachgegeben. Anders als im EnBW-Mustervertrag für Vorstände wurde Claassen nicht nur zugesichert, die Frühpension sofort nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu erhalten, sondern sofort auch in voller Höhe. Bei der EnBW hieß das damals 60 Prozent vom Grundgehalt, das sich auf 665 000 Euro belief, also eben jene 398 000 Euro. Soweit, so unstrittig.
Werbung
Das Landgericht soll nun klären, ob Claassen inzwischen anrechenbare Einkünfte aus anderen Tätigkeiten hatte. Für die EnBW ist das der Fall: Claassen sitzt im Aufsichtsrat des Finanzdienstleisters AWD und arbeitet für den Finanzinvestor Cerberus. Doch der ehemalige EnBW-Chef steht auf dem Standpunkt, dass laut Vertrag Einkünfte nur wie "Gehalt, Tantieme oder Ruhegehalt" anzurechnen seien, nicht aber seine derzeitigen "freiberuflichen Beratungshonorare".
Autor: Bettina Wieselmann
