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03. November 2010 13:08 Uhr
Amtsgericht
Störung der Telekommunikation: Geldstrafe für Mobilfunkgegner
Der Rechtsstaat gilt auch für Elektrosensible: Der wohl bekannteste Mobilfunkgegner Südbadens musste in Freiburg vor Gericht. Vorwurf: Störung der Telekommunikation.
FREIBURG. In den tiefen Tälern des Schwarzwalds ist er auf der Suche nach stets rarer werdenden Funklöchern: Ulrich Weiner. Er ist der wohl bekannteste Mobilfunkgegner Südbadens. Sich selbst sieht er als Opfer der Strahlen von Radio- und Mobilfunksendern, die ihm als Elektrosensiblen lebensgefährlich zusetzen. Freilich fehlt für diese Diagnose der unzweifelhaften körperlichen Leiden der gültige medizinische Beweis – weshalb er mit der Krankenkasse wegen seiner Berufsunfähigkeit herumstreiten muss.
Weil der 33 Jahre alte Weiner, zum Prozess im Schutzanzug angetreten, es beim Suchen von Funklöchern nicht belässt, sondern auch mal einen Sendemasten besteigt und ihn so außer Gefecht setzt, um sein Funkloch zu erhalten, ist er gerichtsbekannt. Am Dienstag stand er nun wieder vor dem Amtsrichter in Freiburg. Dabei war er diesmal gar nicht selbst den Funkmasten in St. Märgen hochgeklettert. Hauptangeklagte war vielmehr eine Freundin, die sich für ihn geopfert hatte. Weiner sollte nicht erneut wie zwei Monate zuvor wegen Störung von Telekommunikationsanlagen belangt werden. Ein Rechtskalkül, das nicht aufgehen sollte.
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Am 11. Dezember 2009 war die junge Frau bei Schneetreiben den Mast hinaufgestiegen, hatte den Sender mit einer Folie abgedeckt und sich anschließend mit einer Kette festgebunden. Mehr als fünf Stunden harrte sie oben aus: Eine Leistung, die das Publikum im Verhandlungssaal, überwiegend Mobilfunkgegner, mit Beifall belohnte. Während sie oben fror, spannten unten Mitstreiter ein Plakat auf, informierte Weiner die einbestellten Medienvertreter über die Aktion, tummelten sich bald Polizei, Feuerwehr und Rotes Kreuz: "Ein kleines Volksfest", meinte Weiner, der sich meist in Räumen aufhält, die gegen Strahlung abgeschirmt sind.
Der Schaden dieser friedlichen Aktion war äußerst gering, die Motive politisch gemeinnützig und mit Blick auf Weiners Gesundheitszustand menschenfreundlich. Die Anwälte der jungen Frau und Weiners sowie zwei weiterer der Beihilfe bezichtigten Angeklagten forderten deshalb Freispruch. Doch der Staatsanwalt wollte keinen Notstand erkennen, der den von keinem Prozessbeteiligten bestrittenen Rechtsbruch, rechtfertigen könnte; er sprach gar von Selbstjustiz. Insbesondere aber der Richter, der Weiner bereits im ersten Verfahren milde bestraft hatte, verwahrte sich in seiner ausführlichen Urteilsbegründung dagegen, dass sich Weiner und seine Freunde übers Gesetz hinwegsetzen dürften. Auch sie müssten sich an den rechtsstaatlichen Weg halten. Gleichwohl neigte er nicht zu harten Strafen: Die junge Frau und die beide Helfer kamen mit Verwarnungen davon, freilich mit Strafvorbehalt. Nur Weiner erhielt eine Geldstrafe von 200 Euro. Denn mit einer Verwarnung samt Strafvorbehalt hatte schon sein Prozess 2009 geendet – und dieses Urteil konnte deshalb nicht erneut gefällt werden.
- St. Märgen: Kampf ums letzte Funkloch
Autor: Wulf Rüskamp
