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24. März 2009 09:45 Uhr
Gesicherter Hausarrest
Fußfessel entzweit die Justiz
Justizminister Ulrich Goll schlägt Widerstand aus der Justiz entgegen: Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger hat dem Einsatz der elektronischen Fußfessel im Strafvollzug ungewöhnlich harsch widersprochen.
Die gestrige Zeitungslektüre gefiel im Justizministerium überhaupt nicht: "Staatsanwalt kritisiert Justizminister" war der Bericht über eine Veranstaltung des Verbands der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg in Ludwigsburg überschrieben. Der Vorsitzende des Verbands ist kein Unbekannter: Klaus Pflieger ist Generalstaatsanwalt in Stuttgart und damit oberster Ankläger in Württemberg. In dem Bericht wird er mit den Worten zitiert: "Wir sind gegen die Fußfessel. Diese Art der Bestrafung kann Schaden anrichten. Das ist nackter Strafvollzug und hat nichts mit Sozialarbeit zu tun."
"Verwundert" habe Justizminister Ulrich Goll (FDP) Pfliegers harsch formulierte Einwände gegen den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Strafvollzug außerhalb des Gefängnisses zur Kenntnis genommen, bestätigte der Sprecher des Ministers. Präziser wäre, von einer Verstimmung zu sprechen. Denn Goll will trotz vielfältiger Kontakte zu Pflieger von diesem noch Kritik am geplanten Modellvorhaben gehört haben. Daran aber gibt es spätestens jetzt keine Zweifel mehr.
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Nun ist Pflieger keineswegs gegen den ressourcenschonenden Einsatz von Steuermitteln, wie er gestern klarstellte. Im Kern geht es ihm auch darum: "Wir befürchten, dass unser optimales Programm ,Schwitzen statt sitzen‘ unterlaufen wird." Allein im württembergischen Landesteil gelang es 2008, rund 6600 "Klienten" statt in den Knast zu stecken in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Dem Land ersparte das fast 70 000 teure Hafttage.
Im Justizministerium wird beteuert, dass man daran nichts ändern wolle. Es gebe aber auch Verurteilte, die an diesem Programm nicht teilnehmen könnten. Ihnen solle eine Alternative zum Gefängnis geboten werden. Der Hausarrest mit Fußfessel laufe nach festem Vollzugsplan ab: "Von einem Absitzen der Strafe auf Balkon oder Terrasse kann keine Rede sein."
Genau hier sehen Pflieger und sein Verband Grund zum Widerstand: Befürchtet wird, dass ihr Verband mit herangezogen werden soll. "Die für die elektronische Aufsicht zuständige Stelle", so die vage Formulierung im Gesetzentwurf, werde der Verband, der sich der freiwilligen Straffälligenhilfe verschrieben hat, nicht sein. Kritisch hat sich im Anhörungsverfahren, das Mitte März zu Ende ging, auch die Neue Richtervereinigung geäußert. Die Mehrheit der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, der sich an einem im Kanton Basel-Land geltenden Gesetz orientiert, sei aber positiv.
Info: Die Fußfessel sendet elektronische Signale an eine Leitzentrale. Verstößt der Betroffene etwa gegen An- oder Abwesenheitszeiten, wird ein Alarm ausgelöst. Die Geräte werden Justizminister Ulrich Goll zufolge geleast. Die Kosten seien verschieden je nach Überwachungs- und Betreuungsdichte. Pro Tag könne mit 55 Euro gerechnet werden. Ein Tag in Haft koste dagegen 75 Euro. Das Landesgesetz zur Einführung der Fußfessel soll Mitte des Jahres in Kraft treten und auf vier Jahre befristet sein. In Hessen gibt es seit 2000 ein Modellprojekt zur Fußfessel-Überwachung als Bewährungsauflage.
Autor: Bettina Wieselmann
