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14. Oktober 2011

Kammer muss sich mäßigen

Urteil gegen IHK in Ulm.

SIGMARINGEN (dpa). Die Spitze der Ulmer Industrie- und Handelskammer hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu vehement für das Bahnprojekt Stuttgart 21 geworben. Das Gericht gab neun Klägern Recht, die eine Unterlassung verlangt hatten. Unter anderem muss die IHK ein rund 100 Quadratmeter großes Plakat von der Fassade der Geschäftsstelle entfernen lassen, auf dem es heißt, es sei "Allerhöchste Eisenbahn" für das Milliardenbahnprojekt.

IHK-Präsident Peter Kulitz und seine Kollegen dürfen ferner unter anderem nicht mehr behaupten, dass Ulm ein "Bollwerk" für Stuttgart 21 sei oder die Neubaustrecke nach Ulm ohne den Umbau des Stuttgarter Bahnnetzes "sprichwörtlich auf dem Acker" ende. Kulitz reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, die ihn "in dieser Pauschalität" überrasche. Das Transparent will die IHK zunächst hängen lassen. Hintergrund des Urteils ist, dass die Kammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften laut Bundesverwaltungsgericht zu Zurückhaltung verpflichtet sind und nur mit einem "Höchstmaß an Objektivität" Stellung beziehen dürfen. (Az.: 1 K 3870/10)

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Autor: dpa