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Stellungnahme

Land: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz

  • dpa

  • Mi, 16. Februar 2011, 16:18 Uhr
    Südwest

Das Land hat begründet, warum es die Zeugen Jehovas nicht mit den christlichen Kirchen gleichstellen will: Die Zeugen Jehovas verstießen gegen das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe.

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Eine Titelseite des "Wachtturm", der offiziellen Zeitschrift der Zeugen Jehovas. Foto: Uli Deck
Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen außerdem "Leib und Leben" von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des ...

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