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19. September 2010 19:14 Uhr
Stuttgart
Landeskabinett erkennt Zeugen Jehovas nicht an
Die CDU/FDP-Landesregierung lehnt die rechtliche Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den beiden großen christlichen Kirchen ab und wird sie nicht als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkennen.
Nach Informationen der BZ hat das Kabinett das Kultusministerium bereits beauftragt, die rechtlichen Schritte zur Ablehnung eines entsprechenden Antrags der Zeugen Jehovas einzuleiten. Baden-Württemberg geht damit einen Sonderweg.
2006 hatte die Religionsgemeinschaft im Bundesland Berlin nach 15-jährigem Rechtsstreit ihre Anerkennung als Körperschaft durchgesetzt. In der Folge haben bislang elf Bundesländer die Zeugen Jehovas ebenfalls rechtlich aufgewertet. Eine Religionsgemeinschaft mit Körperschafts-Status muss weniger Steuern und Gebühren zahlen und darf eine Kirchensteuer erheben, die der Staat für sie eintreibt.
Um als Körperschaft anerkannt zu werden, muss eine Religionsgemeinschaft ihre Rechtstreue nachweisen und die fundamentalen Prinzipien der Rechtsordnung und der Verfassung akzeptieren. Das sieht die Landesregierung nicht als gegeben an.
Weil sie den Kontakt mit ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern verbieten, beeinträchtigten die Zeugen Jehovas das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe, heißt es in einem Gutachten des Justizministeriums. Zugleich sei damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingeschränkt. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher".
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Das Kultusministerium hat die Zeugen Jehovas nun aufgefordert, bis zum 31. Oktober Stellung zu dem Gutachten zu nehmen. Es wird erwartet, dass der Streit am Ende vor Gericht geklärt werden muss.
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Autor: Roland Muschel
