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12. März 2011

Landtagswahl

Regieren wider Wählers Willen

Gutachter warnt vor ungerechter Sitzverteilung : Auch ohne Stimmenmehrheit können CDU/FDP die Mehrheit im Landtag gewinnen.

  1. Nicht immer gerecht verteilt? Die Sitze im Stuttgarter Landtag Foto: dapd

STUTTGART. Baden-Württemberg droht womöglich eine Wahlrechtskrise: Laut einem Gutachten könnte Schwarz-Gelb auch bei einer knappen Niederlage am 27. März mehr Sitze im Landtag erhalten als Rot-Grün.

Wegen Besonderheiten des Landtagswahlrechts könnte das prognostizierte Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün einen verfassungsrechtlich kaum haltbaren Ausgang nehmen: Laut einem bislang unveröffentlichten Gutachten des Politikwissenschaftlers Joachim Behnke im Auftrag der Grünen können CDU und FDP unter gewissen Bedingungen selbst bei einer knappen Wahlniederlage gegen Rot-Grün die Mehrheit im Landtag stellen – und damit weiter regieren. Dies setzt voraus, dass sich die CDU-Kandidaten in fast allen 70 Wahlkreisen durchsetzen. Sollte diese ungerechtfertigte Mehrheit im Landtag zustande kommen, wäre das "eine Art von demokratietheoretischem GAU", warnt Behnke. Der Studie des Professors der Zeppelin-University in Friedrichshafen liegen 4000 Simulationsrechnungen zugrunde.

Das Problem entsteht, weil bei der Landtagswahl im Gegensatz zur Bundestagswahl ohne Liste und damit ohne Zweitstimme gewählt wird. Der Bürger hat nur eine Stimme, die er dem lokalen Kandidaten seiner Wahl gibt. Der Bewerber mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht direkt in den Landtag ein, der mindestens 120 Sitze zählt. Damit wären 70 Plätze vergeben. Anschließend werden mindestens 50 weitere Plätze an die Parteien verteilt, die bei der Direktwahl weniger Mandate erhalten haben, als ihnen nach ihrem Gesamtstimmenanteil zustehen.

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Kompliziert wird es, wenn eine Partei fast alle Direktmandate gewinnt und dadurch mehr Abgeordnete hat, als ihr nach dem Gesamtstimmverhältnis zustehen – wie die CDU bisher. Um deren sogenannte Überhangmandate auszugleichen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Damit wird der richtige Proporz im Landtag hergestellt.

Allerdings gibt es kein Verteilverfahren, dass hundertprozentig Gerechtigkeit garantiert. Denn es können nur ganze Sitze vergeben werden, also muss auf- oder abgerundet werden. So fehlte der CDU nach der Wahl 2006, als sie 44,2 Prozent der Stimmen erhielt, nur ein Sitz zur absoluten Mehrheit im Landtag, nachdem sie 69 der 70 Direktmandate gewonnen hatte. SPD, Grüne und FDP kamen zusammen zwar auf 47,6 Prozent – aber trotz der Ausgleichsmandate auf nur 70 Sitze.

In Baden-Württemberg, schreibt Behnke, werde der Ausgleich bisher zudem so gehandhabt, dass das letzte zu verteilende Ausgleichsmandat auf die Partei mit Überhangmandaten fällt. Da dieser Ausgleich nicht landesweit, sondern in jedem der vier Regierungsbezirke separat berechnet wird, steigt die Gefahr, dass die CDU als die Partei mit den Überhangmandaten mehrfach bevorzugt wird.

Wie sich ein knapper Sieg von Rot-Grün umkehren kann

Das Verfahren für die Ausgleichsmandate ist inzwischen zwar geändert worden, aber die Gefahr einer Umkehr des Wählerwillens in der Verteilung der Landtagsmandate offenbar nicht gebannt. Behnke hat sich in seinen Berechnungen an zwei Umfragen von Ende Januar und Anfang Februar 2011 orientiert. Die Ausgangsdaten seiner Studie sind demnach 39,5 Prozent für die CDU und 5,5 Prozent für die FDP sowie 20,5 Prozent für die SPD, 25,5 Prozent für die Grünen und 4,5 Prozent für die Linke. Inzwischen zeichnen sich in den Umfragen zwar Verschiebungen innerhalb der Lager an, aber das Verhältnis zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün ist mit 45 zu 46 Prozent gleich geblieben – ebenso Probleme mit den Überhangmandaten.

Behnke hat um seine Ausgangsdaten herum 4000 verschiedene Wahlergebnisse simuliert, um den Unsicherheitsfaktor von Umfragen zu spiegeln. Zudem hat er den Trend gegenüber der Wahl 2006, wonach etwa die CDU gut vier Prozentpunkte verliert, mit Streuwerten auf die 70 Wahlkreise hochgerechnet.

Die Bandbreite führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Resultat sticht aber hervor: In ungefähr sieben Prozent der untersuchten Fälle, in denen es eigentlich eine Mehrheit von Rot und Grün nach Stimmen und Proporz geben würde, verlieren sie diese an Schwarz-Gelb, wenn die Landtagssitze verteilt werden. Der Vorteil von Union und FDP wird umso größer, je mehr Überhangmandate die CDU gewinnt. Behnke spricht von einer systematischen Verzerrung.

In Schleswig-Holstein muss sich die dortige schwarz-gelbe Landesregierung nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts 2012 vorgezogenen Neuwahlen stellen und bis Ende Mai 2011 auch das geltende Wahlgesetz ändern. Hintergrund des Urteils: Durch Überhangmandate kamen CDU und FDP im Kieler Landtag nach der Wahl 2009 zusammen auf 49 von 95 Sitzen, obwohl die addierten Stimmanteile beider Parteien kleiner sind als die der übrigen Parteien im Landtag – SPD, Grüne, Linke und SSW – zusammen.

AUF MESSERS SCHNEIDE

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Reutlinger General-Anzeigers und der Stuttgarter Nachrichten liegen SPD (26 Prozent) und Grüne (20 Prozent) wieder vor CDU (40 Prozent) und FDP (5 Prozent). Die Linken würden mit 4 Prozent den Einzug in den Landtag knapp verpassen. Allerdings gab fast jeder zweite Wahlberechtigte an, noch nicht genau zu wissen, wo er am 27. März sein Kreuzchen machen will.  

Autor: dpa

Autor: Roland Muschel


5 Kommentare

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Mark Kalewski

Registriert seit: 16.10.2010

Kommentare: 1233

12. März 2011 - 15:31 Uhr

Dass in BaWü Direktmandate wegen der Überhangmandate eine starke Auswirkung auf die Sitzverteilung haben, ist ein alter Hut. Die Frage ist nur, ob - und in welchem Maß - DAS VOLK den Bonus für eine - zwangsläufig große - Partei, die viele Direktmandate holt, gegenüber Kleinparteien goutiert. Gründe gibt's pro (z.B. stabile Regierung, kaum Kompromisse nötig) wie contra (Mißbrauchgefahr, kein breiter Konsens nötig). Gleich von "verfassungsrechtlich kaum haltbar", "GAU" und "Krise" zu reden ist Wahlkampfkäse.

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Christoph Rothfuß

Registriert seit: 12.03.2011

Kommentare: 1

12. März 2011 - 22:41 Uhr

Überhangmandate sind kein Bonus für eine große Partei, zumindest nicht für deren guten abschneiden. Hätte die CDU in BaWü 55%, würde sie keine Überhangmandate bekommen. Also nicht ein gutes Wahlergebnis wird goutiert, sondern ein schlechtes bzw. eine bestimmte Konstellation der Partein zueinander. Auch das Wahlrecht ansich bewirkt Überhänge, bei 50 statt 70 Wahlkreisen würden (fast) keine Überhänge entstehen.
Wenn dadurch die Zahl "Stimmen pro Sitz" für die Parteien zu stark abweicht, hat es schon eine verfassungsrechtliche Relevanz, da wir grundsätzlich ein gleiches Wahlrecht haben.

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Mark Kalewski

Registriert seit: 16.10.2010

Kommentare: 1233

13. März 2011 - 00:36 Uhr

Sie haben mich mißverstanden: ich hab nicht gesagt, dass der Bonus für die Parteigröße oder den Prozenterfolg ist, sondern dass er das Erreichen vieler Direktmandate belohnt, also den persönlichen Erfolg der Kandidaten direkt an der Basis in ihrem Wahlkreis (viele Direktmandate erreichen, also die Mehrheit in vielen Wahlkreisen, bewirkt aber natürlich zugleich einen auch landesweit hohen Stimmenanteil und setzt in aller Regel eine flächendeckende Präsenz der Parteistruktur voraus; das meine ich mit Größe)

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Mark Kalewski

Registriert seit: 16.10.2010

Kommentare: 1233

13. März 2011 - 01:06 Uhr

P.S.: Die Stimmenzahl, die pro Sitz erforderlich ist, wird schon durch die stark unterschiedliche Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen massiv beeinflusst. Der VGH hat einen hohen Spielraum (+/- ca. 20% Abweichung vom Mittel) zugelassen. Auch der Wahlkreiszuschnitt spielt eine Rolle (man könnte z.B. rote Direktmandate trotz völlig gleichbleibendem Wahlverhalten kippen, indem man sie um schwarze Gebiete erweitert). Wie diese Faktoren sich in der Summe aufwiegen, weiß ich nicht, bin kein Mathematiker.

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Mark Kalewski

Registriert seit: 16.10.2010

Kommentare: 1233

13. März 2011 - 01:54 Uhr

Siehe auch: http://www.wahlrecht.de/systemfehler/kritik-bawue.html

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