Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
28. September 2011 20:20 Uhr
Freiburger Landgericht
Rissestadt Staufen: Ein Mammutprozess droht
Elf Anwälte, acht Parteien: Die erste Zivilklage um die Risse in Staufen hat das Zeug zum Mammutprozess. Prozessbeobachter im Landgericht Freiburg sind überzeugt: Die Klage wird wohl alle Instanzen durchlaufen.
Außer der Klägerin und ihren Anwälten will offenbar niemand dieses zeit-, personal- und vor allem kostenaufwendige Gerichtsverfahren – ein Anwalt sprach von zwei Millionen Euro und mehr. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Oswald verwies am Mittwoch ausdrücklich auf die Staufener Schlichtungsordnung, auf die sich bislang rund 35 Bürger eingelassen haben. Mit diesem Verfahren will die Stadt Staufen die Ersatzansprüche der betroffenen Hausbesitzer nach den Schäden durch die geothermischen Bohrungen vor vier Jahren außergerichtlich regeln. Damit käme die Klägerin viel rascher zu ihrem Ziel, meinte Oswald – und klagen könnte sie, falls unzufrieden, dann immer noch.
Aber einer solchen einvernehmlichen Lösung stehen Zerwürfnisse des früheren Lebenspartners der Klägerin mit dem Bürgermeister Michael Benitz im Wege. Man fühle sich von der Stadt hingehalten, erklärte ihr Anwalt, und traue nicht mehr den Auskünften von Stadt und Land. Der frühere Ministerpräsident Günther Oettinger habe ein neues Haus versprochen, dann sei die allgemeine Hilfszusage von Stefan Mappus gekommen – "und der ist jetzt auch verschollen".
Werbung
Rissestadt Staufen – eine Karte zeigt das Ausmaß der Schäden:
Die Klage richtet sich gegen die Stadt Staufen und wurde schrittweise erweitert auf das Land (in Gestalt von Regierungspräsidium und Landratsamt), dann auf zwei Planungsbüros und die ausführende Bohrfirma. Schließlich reichte die Stadt Staufen Widerklage gegen die drei Firmen ein, um sich im Fall einer Niederlage vor Gericht schadlos zu halten. Das aber verkompliziert den Fall noch einmal. Deswegen neigt die Zivilkammer dazu, die Verfahren zu trennen, um so zu übersichtlicheren Verhandlungsrunden zu gelangen. Denn die Klärung von Fragen der Zuständigkeit und der Verantwortlichkeit für das Aufquellen des Bodens unter Staufen ist schwierig genug.
Autor: Wulf Rüskamp
