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Amtsgericht Heidelberg

Tauben gefüttert – 70-Jährige muss drei Tage in Haft

  • dpa

  • Di, 20. März 2012, 18:22 Uhr
    Südwest

Weil sie wiederholt verbotenerweise Tauben in Heidelberg gefüttert hat und eine Geldbuße nicht zahlte, musste eine 70-Jährige ihre Strafe absitzen. Die mittellose Rentnerin kam Anfang März für drei Tage ins Gefängnis.

Füttern verboten.  | Foto: ddp
Füttern verboten. Foto: ddp
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