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15. September 2011
Skandalphysiker Hendrik Schön
Titel zu Recht verloren
Skandalphysiker Hendrik Schön unterliegt vor dem VGH.
MANNHEIM (amp). Der Konstanzer Physiker Hendrik Schön hat seinen Doktortitel zu Recht verloren, weil er in wissenschaftlichen Arbeiten offenkundig betrogen hat. Zu diesem Urteil ist am Mittwoch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gelangt. Er widersprach damit dem Freiburger Verwaltungsgericht, das dem 1997 promovierten Naturwissenschaftler Recht gegeben hatte gegen die Universität Konstanz, die ihm 2004 den Titel entzogen hatte. Für die Mannheimer Richter folgt aus Schöns Manipulationen in seinen nach der Veröffentlichung als bahnbrechend bewerteten Arbeiten auf dem Gebiet der Supraleiter, dass er als Mitglied der Wissenschaftsgemeinde nicht mehr tragbar sei. Das müsse öffentlich sichtbar werden durch Entziehung des Doktorgrades.
Schön hatte in den Jahren nach 1996 Aufsehen erregt mit seinen Forschungsergebnissen an verschiedenen Nanobauelementen für Supraleiter, also hocheffizienten Stromleitungen. Rund 70 Artikel hatte er in wissenschaftlichen Publikationen untergebracht, ohne dass den Herausgebern und Gutachtern daran etwas aufgefallen wäre. Diese Veröffentlichungen trugen ihm reihenweise Preise ein, und beinahe wäre er sogar Direktor am Max-Planck-Institut für Festkörperphysik in Stuttgart geworden. Doch 2002 schaute man in den Bell-Laboratorien in den USA, wo Schön geforscht hatte, näher hin – und erkannte, dass es sich bei Schön eher um einen Scharlatan als um ein Genie handelte. Er hatte Ergebnisse seiner Experimente in Konstanz, aber auch in US-Labors hinfrisiert oder komplett gefälscht, und dies durch unsaubere Dokumentation zu kaschieren versucht. Vor Zeugen gelang es ihm nicht, seine angeblich erfolgreichen Experimente zu wiederholen.
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All das seien klare Hinweise, dass Schön gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen habe, so die Richter. Deshalb sei es gerechtfertigt, ihm im Nachhinein seinen auf korrekte Weise erworbenen Doktortitel abzusprechen. Genau dies hatten die Freiburger Richter noch verneint: Dies sei ein zu schwerwiegender Eingriff in Schöns Grundrechte. Nein, widersprechen die Mannheimer Kollegen, es gehe nicht um Schöns persönliche Würde, sondern nur darum, dass er mit seinem Doktortitel sich den Anschein geben könne, er arbeite den Regeln der Wissenschaft gemäß – was aber nachweislich nicht der Fall sei. Ein Berufsverbot sei mit der Aberkennung des Doktortitels nicht verbunden – er könne ja auch ohne den akademischen Grad weiter als Physiker arbeiten.
Autor: amp
