Wer überschuldet ist und Zulagen beantragt hat, muss nicht um die Riester-Rente fürchten.
KARLSRUHE (dpa). Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ...