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30. Juni 2012 00:01 Uhr

Änderungen

1. Juli: Viele neue Bestimmungen treten in Kraft

Rente rauf, Handyrechnung runter: Zum 1. Juli treten durch neue Bestimmungen in Deutschland und der EU wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Ein Überblick.

  1. Telefonieren im Ausland wird billiger. Foto: Fotolia.com/Bacalao

Rente: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld. Ihre Bezüge steigen im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Grund sind die gestiegenen Löhne und der Rückgang der Arbeitslosigkeit im vergangenen Jahr – die Ruheständler werden also an der guten Konjunkturentwicklung beteiligt. Im vergangenen Jahr hatte es eine Rentenerhöhung um 0,99 Prozent gegeben. Die offizielle Anpassungsmitteilung, die an alle Bezieher verschickt wird, soll künftig anders aussehen – und laut Aussage der Rentenversicherungsträger verständlicher und übersichtlicher werden.

Autokennzeichen: Deutsche Auto- und Motorradfahrer können in Zukunft mit nur einem Nummernschild parallel verschiedene Fahrzeuge nutzen. Das sogenannte Wechselnummerschild kann je nach Bedarf spontan umgesteckt werden – aber nur innerhalb einer Fahrzeugklasse. Denkbar ist etwa das abwechselnde Verwenden an einem Pkw sowie einem Wohnmobil. Ein Wechsel zwischen Auto und Motorrad ist dagegen nicht erlaubt. Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer sind mit dem System nicht verbunden. Der Automobilclub ADAC geht aber davon aus, dass Fahrzeugbesitzer mit Vorteilen bei Kfz-Versicherungen rechnen können.

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Schufa:
Verbraucher haben es in Zukunft leichter, einen negativen Eintrag in der Auskunftei Schufa wieder loszuwerden: Sie können einen neu gemeldeten negativen Eintrag über eine nicht bezahlte Rechnung bis 2000 Euro sofort löschen lassen, wenn sie vom Gläubiger innerhalb von sechs Wochen als beglichen gemeldet wird – bisher waren es 1000 Euro. Es gibt jedoch mehrere Bedingungen – die Forderung muss zum Beispiel ausreichend angemahnt und darf nicht tituliert sein.

TÜV: Ein versäumter Termin bei der Hauptuntersuchung wird teurer: Wer sein Fahrzeug mehr als zwei Monate nach dem fälligen Termin zu den Prüfern bringt, muss eine um 20 Prozent höhere Gebühr zahlen. Nach erfolgreicher Untersuchung gilt die neue Plakette dann aber auch volle 24 Monate – und wird nicht mehr wie bisher üblich auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert. Die Hauptprüfung selbst wird aufwendiger: Die Sachverständigen von TÜV, Dekra & Co. werden künftig eine Probefahrt mit jedem Fahrzeug machen – und sollen auch die immer komplexer gewordenen elektronischen Sicherheitssysteme genauer unter die Lupe nehmen.


Pferde:
Von Juli an unterliegen Pferde in Deutschland dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Bislang wurde beim Verkauf von Reit-, Arbeits-, Zucht- und Schlachtpferden nur der ermäßigte Satz von sieben Prozent fällig. Die vom Bundestag beschlossene Regelung wird von Reitervereinigungen und dem Deutschen Bauernverband abgelehnt.

Biosiegel: Vom Monatswechsel an wird das neue EU-Logo für abgepackte ökologische Lebensmittel zur Pflicht. Das stilisierte Blatt aus EU-Sternen auf grünem Grund wurde vor zwei Jahren eingeführt und findet sich schon auf vielen Produkten. Jetzt endet die Übergangsfrist, alle entsprechenden Waren müssen das Siegel tragen. Dieses gilt generell für vorverpackte Lebensmittel, also etwa Olivenöl, Marmeladen oder eingeschweißtes Brot. Es garantiert, dass 95 Prozent der Zutaten aus Bio-Landwirtschaft stammen. Strengere Siegel, wie sie beispielsweise die Verbände Bioland, Demeter oder Naturland vergeben, wird es unabhängig davon nach wie vor geben.
Nach Hause telefonieren

Handys sind im EU-Ausland keine Kostenfalle mehr: Beim mobilen Internetsurfen dürfen deutsche Mobilfunk-Anbieter in der EU höchstens 83 Cent inklusive Mehrwertsteuer pro Megabyte Datentransfer verlangen – bisher gab es dafür keine Preisgrenze. Die Kosten fürs Telefonieren und SMS-Schreiben werden in der EU ebenfalls gedeckelt: Kunden mit deutschen Verträgen zahlen dann nicht mehr als 35 Cent pro Minute, die Kosten für ankommende Anrufe sinken auf zehn Cent. Eine Kurzmitteilung aus dem Ausland kostet höchstens elf Cent.

Autor: AFP/dapd


3 Kommentare

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Bernice Bacheberle  

Bernice Bacheberle

Registriert seit: 27.02.2010

Kommentare: 2017

02. Juli 2012 - 09:25 Uhr

Es ist immer noch eine Unverschämtheit, ankommende Anrufe bezahlen zu müssen. Schließlich bezahlt der Anrufer genug!

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Michael Basket  

Michael Basket

Registriert seit: 30.07.2009

Kommentare: 1207

02. Juli 2012 - 09:37 Uhr

@ Frau Bacheberle: Aber der Anrufer zahlt halt nur für die Kosten die in Deutschland anfallen. Für die Kosten der Auslands-Netz-Gesellschaft muss halt der Angerufene zahlen. Dieser hat aber die Wahl ob ihm der Anruf das Wert ist: Nehme ich ab, bezahle ich. Nehme ich nicht ab, zahle ich nicht (Gilt nur bei nichtaktivierter Mailbox). Ich muss ja auch für Briefe ins Ausland mehr Porto bezahlen. Und da der Anrufer ja nicht weiß, ob sich der Angerufene gerade im Ausland befindet, wäre es unfair den Anrufer das erhöte Netzentgeld bezahlen zu lassen. Es ist wie immer: Wenn ich eine Leistung nutzen will, muss ich diese auch bezahlen. Ist doch ganz einfach. Über die Höhe lässt sich immer streiten, nicht aber um das ob.

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Bernice Bacheberle  

Bernice Bacheberle

Registriert seit: 27.02.2010

Kommentare: 2017

18. Juli 2012 - 09:13 Uhr

Ich muss aber nicht für Briefe bezahlen, die ich bekomme! Ebenso unsinnig ist, dass ich einen Anruf entgegennehme und dabei bezahlen muss!

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