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25. Januar 2011 16:46 Uhr

Verfahren gegen Schülerin

20 Arbeitsstunden wegen Gleisblockade

Im Juni 2010 haben 200 Menschen an einer Gleisbesetzung im Hauptbahnhof teilgenommen. Das erste Strafverfahren gegen eine Beteiligte wurde eingestellt. Die Blockade selbst wird die Richter noch lange beschäftigen.

  1. Diese Blockade von Gleis 1 im Freiburger Hauptbahnhof am 9. Juni beschäftigt nun die Justiz. Foto: Ingo Schneider

Auf ein Urteil habe verzichtet werden können, da eine "erzieherische Maßnahme" ausreichend sei, teilte Wolfgang Maier, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Dienstag mit. Die 16-jährige Schülerin aus Günterstal muss nun 20 Arbeitsstunden leisten. Sie sei geständig gewesen sei, habe keine Einträge gehabt und "eine positive Einstellung und Persönlichkeit" gezeigt. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht fand am Montag nichtöffentlich statt.

Laut Staatsanwalt habe die 16-Jährige an jenem 9. Juni nach einer Bildungsstreikdemo das Gleis 1 im Hauptbahnhof 31 Minuten lang blockiert. 44 Züge hätten deshalb insgesamt 637 Minuten Verspätung gehabt. Die Anklage lautete auf Nötigung.

Staatsanwaltschaft kontert Usta-Kritik

Der unabhängige allgemeine Studierendenausschuss der Pädagogischen Hochschule (Uasta), der die Demo damals organisierte, sieht in der Verhandlung "ein bedenkliches Zeichen gegen die berechtigten Forderungen der Bildungsstreikenden". Strafverfahren seien nur gegen Minderjährige eröffnet worden. Gezielt seien leicht zu verurteilende Beteiligte herausgegriffen worden. Das sei Quatsch, meint Staatsanwalt Maier. 70 Verfahren seien anhängig, 20 davon gegen Jugendliche und Heranwachsende, die aus "pädagogischen Gründen" zuerst abgearbeitet würden. Die 50 Verfahren gegen Erwachsene kämen später: "Ganz sicher."

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Autor: Uwe Mauch