Sein Problem ist der Alkohol: Vor dem Jugendgericht wurde am Donnerstag ein 20-jähriger Flüchtling mit syrischer Staatsangehörigkeit wegen Körperverletzung in drei Fällen zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei jeder Tat – begangen zwischen August und Dezember 2017 – war er stark alkoholisiert. Im vergangenen Jahr wurde er schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt.
"Normalerweise ist er sehr umgänglich, nur wenn er getrunken hat, wird er so", erzählt eine zuständige Sozialarbeiterin. Im Gericht gab der Angeklagte an, sich an die meisten Taten nicht zu erinnern. Besonders schwerwiegend: In seiner ...