Der neue digitale Personalausweis löst am 1. November den bisherigen Ausweis ab. Auf dem scheckkartengroßen Dokument sind die Daten erstmals auch elektronisch auf einem Chip gespeichert.
Den digitale Personalausweis wird im Regelfall für Bürger ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion („eID-Funktion“) beantragen. Foto: dpa
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Zuständig ist wie bisher die Personalausweisbehörde des Wohnortes, also in der Regel das Bürgeramt. Eine Umtauschpflicht für alte Ausweise besteht nicht, sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich. Foto: ddp