A-98-Verfahren nach klaren Regeln
Was gilt als sachgerechte Abwägung? / Regierungspräsidium sieht in der Trassenfrage nur noch "Restrisiko".
WEHR. Unterschiedliche Erwartungen gibt es an die nächsten Planungsschritte zur A 98. Das Regierungspräsidium steht auf dem Standpunkt, die Abwägung in der Trassenfrage sei erfolgt und müsse erst im eigentlichen Planfeststellungsverfahren noch einmal nachvollzogen werden. Dass die Bergtrasse noch kippen könnte, ist für Fachleute nur noch ein "Restrisiko". Demgegenüber halten die "Bürgerinitiative pro Taltrasse" und Bürgermeister Michael Thater weitere Aussagen zu den Varianten für erforderlich.
Als die Entscheidung in der Trassenfrage verkündet war, standen am vergangenen Dienstag noch ein paar kleine Grüppchen diskutierend vor dem Wehrer Rathaus. "Ich glaube, wir hatten faire Auseinandersetzungen", sagte Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg einigen Gegnern der Bergtrasse zum Abschied. Ehe der Gast aus Freiburg in ...