Änderungen nur politisch
Schliengener Kindergartengebühren: Schmitt sucht das Gespräch mit dem Bürgermeister.
SCHLIENGEN. "Abgabesatzungen können in der Regel nicht rückwirkend wirksam werden." Das erklärte Daniel Senn, beim Kommunalamt des Landkreises Lörrach für die Rechtsaufsicht zuständig, gestern gegenüber unserer Zeitung. Es gebe allerdings Gerichtsurteile, wonach dies doch möglich ist, wenn die Betroffenen vorher rechtzeitig über die beabsichtigte Erhöhung informiert wurden. Ob dies im Fall der Schliengener Kindergartengebühr so ist, wird derzeit geprüft, so Senn auf Anfrage.
Die Gemeinde hatte im Sommer im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen, dass Gebührenanpassungen vorgesehen sind, aber nicht angegeben, in welcher Größenordnung. Deswegen erregte diese Mitteilung bei den Kindergarteneltern ...