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Urteil

Amtsgericht Bad Säckingen: Haftstrafe für Nagelstudiobetreiber wegen Schleusertätigkeit

Gerd Leutenecker
  • Di, 21. Mai 2024, 19:00 Uhr
    Laufenburg

     

BZ-Abo Zwei Jahre und sechs Monate muss ein Laufenburger wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern ins Gefängnis. Der Mann war bei bundesweiten Ermittlungen in Nagelstudios aufgefallen.

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Der Angeklagte hat gefälschte Dokumente beschafft – so auch Pässe (Symbolbild). Foto: Rolf Vennenbernd
Mit einem harschen Urteil endete ein Prozess vor dem Bad Säckinger Schöffengericht. Verhandelt wurde der Tatvorwurf der mehrfachen gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern. Bundesweite Ermittlungen in Nagelstudios hatten den Angeklagten vor Gericht ...

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