Angeklagte streitet alles ab
Das Gericht verurteilt eine 28-jährige, alleinerziehende Hausfrau wegen des Handels mit Drogen.
LAHR/OFFENBURG. Das Offenburger Schöffengericht hat am Dienstag eine 28-jährige Frau aus einer Umlandgemeinde von Lahr wegen gemeinschaftlichen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Von November 2011 bis März 2012 betrieb die allein erziehende Empfängerin von Sozialhilfe aus ihrer Wohnung heraus einen schwunghaften Handel als Drogendealerin. Mindestens sechs Fälle konnten der Hausfrau nachgewiesen werden: Im November des ...