Im Prozess um einen mutmaßlichen Tötungsversuch mit Rattengift in der Freiburger JVA gab es die Plädoyers. Die Staatsanwalt fordert eine zweijährige Haftstrafen.
Im Prozess um Rattengift, das ins Essen eines Insassen der Freiburger Justizvollzugsanstalt praktiziert worden sein soll, erläuterten Anklage und Verteidiger am Dienstag in ihren Plädoyers, wie das Verfahren für die Angeklagten ...