Es ging um die Frage, ob ein Brief korrekt abgeschickt wurde – und ob ein Anwalt darüber die Wahrheit gesagt hatte: Er wurde wegen uneidlicher Falschaussage zu 100 Tagessätzen verurteilt.
Erst wurde ein Freiburger Rechtsanwalt wegen uneidlicher Falschaussage in erster Instanz verurteilt, nun ist er auch vom Landgericht schuldig gesprochen worden. Die Berufungskammer beließ es bei einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen, reduzierte jedoch die Höhe der einzelnen Tagessätze von 33 auf 15 Euro – wegen des niedrigen Einkommens des Anwalts. ...