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Verwaltungsgerichtshof

Anwohner scheitert mit Antrag gegen Funkmast

  • Mo, 22. März 2010, 17:42 Uhr
    Hotzenwald

     

Der Funkmast in Tiefenstein darf betrieben werden: Ein Anwohner ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Eine höhere Strahlenbelastung für Tiere sei nicht belegt.

Darf betrieben werden: der Funkmast bei Niederwihl  | Foto: Werner Probst
Darf betrieben werden: der Funkmast bei Niederwihl Foto: Werner Probst
Dies teilte das Landratsamt Waldshut mit. Es geht um einen Funkmast, den die Mobilfunkbetreiberin O2 errichtet. Der Görwihler Gemeinderat hatte den ...

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