Ab 1. Oktober wird es mit Jörg Kindel erstmals im Landkreis einen hauptamtlichen Doppelbürgermeister geben. Bis dahin müssen die Räte der Gemeinden die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Die Gemeinden müssen dafür einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zustimmen, der die Verteilung der Kosten für den Bürgermeister regelt, sowie mit der Bewertung des neuen Doppelamts und seiner Eingruppierung in die entsprechende Besoldungsgruppe.
So waren gleich zwei Tagesordnungspunkte der ersten Auer Gemeinderatssitzung ...