Account/Login

Homeoffice

Ausnahmeregel auch bei Besteuerung von Grenzgängern verlängert

Für viele der rund 63.000 Grenzgänger herrscht nun Klarheit: Sie können im Homeoffice bleiben, ohne steuerliche Nachteile zu erleiden. Denn auch diese Ausnahmeregelung wurde nun verlängert.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Homeoffice-Ausnahmeregelung gilt nun wieder vollumfänglich.  | Foto: Daniel Gramespacher
Die Homeoffice-Ausnahmeregelung gilt nun wieder vollumfänglich. Foto: Daniel Gramespacher
Die Ausnahmeregelung für die Besteuerung von Grenzgängern, die im Homeoffice bleiben ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel