Angeklagter Fischzüchter muss 120 Arbeitsstunden zugunsten der Allgemeinheit leisten.
SCHWÖRSTADT (wik). Ein gerichtliches Nachspiel hatte das Reinigen eines Fischteiches für den Besitzer. Weil er beim Reinigen seines Weihers das Wasser mit Teilen des Bodensatzes in einen Bach ablaufen ...