Geldstrafe wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
BAD KROZINGEN/FREIBURG. Das rabiate und beleidigende Verhalten eines 64-jährigen Rentners gegenüber einem Taxifahrer und einer Polizeistreife vor nunmehr zwei Jahren auf dem nächtlichen Bahnhofsvorplatz in Bad Krozingen hat in zweiter Instanz auch das Landgericht Freiburg mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 ...