Haschisch zum Abnehmen
Gericht glaubt Begründung eines Angeklagten für Drogenkonsum, muss ihn aber doch verurteilen.
BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 43 Jahre alten Mann wegen Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie wegen Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei dem Vater dreier erwachsener Kinder in der Familienwohnung in Bad Säckingen eine Aufzucht von Hanfpflanzen entdeckt. Die in sieben Blumentöpfen herangezüchteten Grünpflanzen waren nicht zur Zierde der Fensterbank, sondern zum Konsumieren gedacht.
Um herauszufinden, wie viel rauchbares Marihuana sich aus der Kultur ergeben würde, scheute die Polizei keine Mühe. Sie erntete und trocknete das Grünzeug, was ...