Wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist ein Mitglied der rechten Szene der Region in Bad Säckingen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte ein Telefonat veröffentlicht.
Ein 33 Jahre alter Angeklagter wurde wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt. Hinsichtlich zweier Vorwürfe wegen Abhaltens nicht angemeldeter Versammlungen wurde er freigesprochen.
Am 13. ...