Gericht verhängt Geldstrafen
Zwei New-Albea-Führungskräfte werden wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit verurteilt und wollen jetzt in Berufung gehen.
LAHR/SEELBACH. Zu Geldstrafen in Höhe von 35 000 und 2250 Euro sind der Gesellschafter und der Geschäftsführer des Seelbacher Kunststoffherstellers New Albea gestern vor dem Amtsgericht Lahr verurteilt worden. Für das Gericht stand fest, dass der damalige Betriebsrat in seiner Arbeit behindert worden ist. Strafanzeige hatte die IG Metall gestellt, die am Verfahren selbst aber nicht beteiligt war. Es ist ein Fall, mit dem deutsche Gerichte nicht täglich zu tun haben.
Ein Gesellschafter, der sich beim Plädoyer des Staatsanwalts die Ohren zuhält und Zuschauer, die vor Empörung nicht an sich halten können: Während der zweiten Verhandlung vor dem Amtsgericht Lahr, in der es um die Frage ging, ob im Seelbacher Unternehmen New Albea Betriebsräte in ihrer Arbeit behindert worden sind, ...