Betrug geht glimpflich aus
Amtsgericht: Verfahren gegen zahlungsunfähigen Handwerker wegen geringer Schuld eingestellt.
ST. BLASIEN. Er hatte Waren im Wert von rund 1600 Euro bestellt und seinen Pkw in Reparatur gegeben, konnte aber die vereinbarten Entgelte nur teilweise zahlen – daher musste sich ein Handwerker wegen Betruges vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richter Stefan Götz stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein, machte dem Angeklagten, der inzwischen Privatinsolvenz angemeldet hat, jedoch zur Auflage, den Insolvenzplan und seine Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfüllen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem inzwischen seit wenigen Wochen arbeitslosen Handwerker zur Last gelegt, im Januar 2007 Waren im Wert ...