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Bewährung für Herzkranken

  • Do, 04. Dezember 2003
    Freiburg

     

Amtsgericht verurteilt 35-Jährigen wegen Betrugs.

Ein Geständnis und ein Scheck im Wert von 32 900 Euro haben einen herzkranken Angeklagten vor einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bewahrt. Das Amtsgericht verurteilte ihn stattdessen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, weil er im Sommer 2001 einem Schweizer 250 000 Schweizer Franken betrügerisch abgenommen hat.

Dem 35-Jährigen sieht man nicht an, dass keine Schule besucht und weder Lesen noch Schreiben gelernt hat. Sein Geld verdient er, wie er sagt, als Fahrer seiner ...

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