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Karlsruhe

BGH kippt Haustierverbot

  • dpa

  • Do, 21. März 2013
    Panorama

     

Vermieter dürfen die Haltung von Katzen und Hunden in Mietverträgen nicht generell verbieten / Im Einzelfall gilt es abzuwägen.

Die Deutschen halten  am liebsten Katzen.   | Foto: Isselée (Fotolia.com)
Die Deutschen halten am liebsten Katzen. Foto: Isselée (Fotolia.com)

KARLSRUHE (dpa). Hunde müssen draußen bleiben? So einfach dürfen es sich Vermieter nicht machen, sagte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in seinem Urteil (Az. VIII ZR 168/12). Nötig ist eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. Das könnte künftig richtig kompliziert werden.

Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der BGH. Die Richter gaben der Klage eines Mieters ...

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