Im neuen Wohngebiet in Bollschweil kann endlich gebaut werden. Doch zwei Regeln blockieren einander: Die Vorgabe des Landes, Neubauten mit Solar auszustatten. Und die Vorgabe im Bebauungsplan, das Dach zu begrünen.
Wer im neuen Wohngebiet an der Südlich-der-General-von-Holzing-Straße baut, muss sein Dach begrünen, das sieht der Bebauungsplan vor. Gleichzeitig gilt in Baden-Württemberg für Neubauten die Pflicht, das Dach mit einer Fotovoltaikanlage auszurüsten und Solarstrom zu produzieren. Bauherren hatten den Gemeinderat darauf ...