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Bürokratismus auf dem Vormarsch

  • Do, 19. Februar 2004
    Kreis Waldshut

     

Antragsformulare für Privatwaldbesitzer werden immer komplizierter / Verkehrssicherheitspflicht an öffentlichen Straßen.

ÜHLINGEN-BRENDEN. Was bereits freiwillig praktiziert wurde, wird nun ernst: Jede Rechnung von privaten Waldbesitzern muss mit der Steuernummer des Finanzamtes versehen sein. Hubert Heilig, Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Mettmatal, teilte im Rahmen der Mitgliederversammlung in Brenden mit, dass der Vorsteuerabzug komplett versagt werden kann, wenn diese Angabe fehlt. Das neue Umsatzsteuergesetz werde im Juli verabschiedet.

In seinem Rechenschaftsbericht erinnerte Hubert Heilig, dass Privatwaldbesitzer eine Verkehrssicherheitspflicht an Waldwegen und insbesondere an öffentlichen Straßen haben. Das bedeutet im Klartext: Erkennbare ...

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