Auch die Verfassungsrichter werden sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert - auch ohne Fernseher. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag bestätigt. Früher kam ...