Das Gericht zeigt keine Gnade
Ein Ettenheimer muss für fünf Monate ins Gefängnis.
ETTENHEIM. Diesmal wird er "einfahren", wie es im Juristenjargon heißt, wenn ein Verurteilter ins Gefängnis kommt. Denn mit Bewährungsstrafen war dem renitenten Angeklagten, der sich am vergangenen Mittwoch wegen Beleidigung und Nötigung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Ettenheim verantworten musste, nicht beizukommen. Da half auch alles Wehklagen der Mutter seiner Kinder nichts, die mit ihren Verwandten die Verhandlung verfolgt haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 24-jährige in Ettenheim wohnende Arbeitslose im vergangen Jahr im Schwimmbad gegen die Baderegeln verstoßen und Schwimmmeister ...